Die Woche hat 168 Stunden, davon sind wir nur durchschnittlich 45 Stunden durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. In den restlichen Stunden wie in unserer Freizeit, im Urlaub, an Feiertagen oder sogar im Krankenstand ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig.
Die private Unfallversicherung bietet einen umfassenden Schutz vor allem (aber nicht nur) für den Bereich Freizeit und deckt somit die Lücke, die die gesetzliche Unfallversicherung offen lassen muss (z.B. Unfall als Fluggast während einer Geschäftsreise).
Der Begriff des Unfalls:
Der Unfall ist ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod des Versicherten nach sich zieht.
Leistungen:
Die Leistungen können je nach Vorsorgebedürfnis gewählt werden für
Bei längerfristigen Verträgen kann auch eine Wertsicherung (Klausel) vereinbart werden, sodass die ursprünglich gewählten Summen in ihrem Wert erhalten bleiben.